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Tankstopp

Tankstopp für E-Autos

Mit dem neuen Jahr kamen einige Neuerungen für Elektroauto-FahrerInnen, die sich auf das Tank- und Parkverhalten auswirken. Durch die Zunahme an Elektrofahrzeugen sind bessere Spielregeln an den E-Ladesäulen notwendig, damit eine zügige und reibungslose Betankung der Fahrzeuge funktionieren kann.

Was hat sich bei Tesla getan:

Wie von Elon Musk kurz vor dem Jahreswechsel angekündigt und dann sehr zügig umgesetzt, wird am Tesla Supercharger eine Gebühr pro Minute verrechnet, wenn das Fahrzeug nicht innerhalb von 5 Minuten nach dem beendeten Ladevorgang die Tankstelle verlässt.

Die sogenannte „Blockiergebühr“ (Idle Fee) beträgt in Deutschland und Österreich 0,35 Euro/Minute, also 21 Euro in der Stunde.

Tesla versendet automatisch bei 90 % Ladestand und bei vollem Akku eine SMS an die Fahrerin bzw. den Fahrer, damit man seine Zeitplanung entsprechend darauf einrichten kann. Sollte es doch zu einer längeren Parkdauer kommen, wird die Gebühr wird beim nächsten Besuch eines Tesla-Servicecenters in Rechnung gestellt.

Da die zukünftig ausgelieferten Tesla-Modelle keinen Gratis-Ladestrom an den Superchargern mehr erhalten (eine jährliche Menge von 400 kWh wird gratis zur Verfügung gestellt), ist es zu erwarten, dass sich das Tankverhalten entsprechend anpassen wird. So wird wahrscheinlich nur die tatsächliche benötigte Strommenge plus etwas Reserve getankt, um zum nächsten Ziel zu kommen. Den Akku wird man dann zu günstigeren Bedingungen zu Hause komplett laden.

Die Stromkosten am Supercharger liegen bei ca. 0,35 Euro pro kWh, der Hausstrom liegt bei etwa 0,20 Euro pro kWh (je nach Region und Stromanbieter). Da wir demnächst die 40.000 km auf unserem Tesla erreichen, werden wir eine ausführliche Betrachtung der bisherigen Erkenntnisse in einem der nächsten Blogbeiträge veröffentlichen.

Smatrics

Nicht nur Tesla hat auf das „Verparken“ reagiert, auch der E-Tankstellen Anbieter Smatrics baut in dieser Richtung vor:

Smatrics beendet den Ladevorgang bei 80 % der Akkukapazität, um sicherzustellen, dass die Ladestationen nicht verparkt werden. In den Geschäftsbedingungen (uns liegt ein Angebot vom Herbst 2016 vor) heißt es, dass die Ladestation 15 Minuten nach Ende des Ladevorgangs zu verlassen ist. Ob bei Zuwiderhandlung eine „Strafgebühr“ verrechnet wird und wie hoch diese ist, konnte ich zum momentanen Zeitpunkt leider nicht herausfinden. Auf jeden Fall ist Smatrics berechtigt, denn Ladevorgang und die Verriegelung des Ladesteckers per remote control aufzuheben.

Smatrics verlangt je nach gewähltem Vertragstarif ist eine monatliche Grundgebühr, sowie einen Preis pro Lademinute. Leider richtet sich dieser Preis nach der Maximalleistung der Ladestation, die aber je nach Netzauslastung auch niedriger ausfallen kann.

Gut gemeint, aber nicht gut geworden

Ein besonderes Beispiel, wie man es vielleicht nicht machen sollte, lieferte der Tiroler Elektrizitätsanbieter IKB.

In den letzten 3 Jahren stellte die IKB in der Innsbrucker Innenstadt mehrere E-Ladeplätze und den dazugehörigen Ladestrom gratis zur Verfügung. Nach einer mehrmonatigen Umbausperre, bei der die Ladestationen mit Typ 2 Steckern ausgestattet wurden, erlebten einige Autofahrer eine böse Überraschung: Die bisher vorhandenen Schukodosen wurden entfernt und Elektroautos, die nur über einen Schukoanschluss verfügten, somit nicht laden konnten und nur geparkt waren (Hinweisschild: „Einfahrt nur für Elektrofahrzeuge “), bekamen plötzlich von der IKB Besitzstörungsklagen zugestellt. Zudem gab es weiteren Ärger, denn je nach verwendeter Typ 2-Steckdose verrechnete die IKB unterschiedliche Preise ohne die Steckdosen entsprechend zu kennzeichnen. Preisunterschiede von bis zu 400 % verärgerten die Nutzer und lokale Zeitungen berichteten ausführlich.

Generell

Wir von Buchinger|Kuduz sind der Meinung, dass es klare Spielregeln für das Laden von E-Autos geben soll und muss, um zukünftig ein reibungsloses Miteinander zu gewährleisten. Dabei ist die Disziplin aller Beteiligten nötig. Es beginnt schon damit, dass eigene Auto auf dem jeweiligen Ladeplatz so zu parken, damit die Nachbarparker auch an die Tankstelle können.

Die Tesla-Hausregel, dass beim Supercharger-Netz ortsfremden Fahrern Vorrang gegeben wird, damit diese die Weiterfahrt schnell wieder antreten können, gehört auch dazu. Wir erleben es oft, dass beispielsweise am Sonntag Nachmittag Leute im Jogging Anzug in ihrem Tesla am Supercharger laden, obwohl sie das genau so gut zu Hause tun könnten. Achten Sie beim nächsten Supercharger auf die Kennzeichen der dort ladenden Autos. Tesla hat bereits einmal auf dieses Verhalten reagiert und die Fahrer angeschrieben, wenn diese öfters bei ihrem „Haus-Supercharger“ laden.

Wahrscheinlich werden in den kommenden Jahren noch weitere Restriktionen kommen, aber für ein geregeltes Funktionieren, wird das wohl nötig sein.

Stimmen Sie zu oder sind Sie anderer Meinung? Wir freuen uns auf Ihre Kommentare!

Beste Grüße,
Marlene Buchinger