Derzeit beschäftige ich mich beruflich wieder viel mit dem Thema Treibhausgas-Emissionen, deren Mitigation und Kompensation. In diesem Zusammenhang muss man die nationalen und internationalen Klimagesetze und deren Umsetzung beachten. Da es bei den Begriffen immer wieder zu Verwechslungen kommt, mache ich heute einen kleinen Exkurs zu dem Thema. Außerdem zeige ich Ihnen eine Möglichkeit, wie man schnell einen wichtigen Beitrag zur Veränderung leisten kann.
Klimagesetze – Überblick
Momentan ist in den Medien öfters von den Nationalen Energie- und Klimaplänen (kurz NEKP) der EU-Staaten die Rede. Diese Pläne enthalten Zielsetzungen und Maßnahmen für den Zeithorizont bis 2030 bzw. 2050.
Der NEKP der vorherigen österreichischen Bundesregierung wurde als nicht genügend von der EU-Kommission zurückgewiesen und musste überarbeitet werden.(1) Auf 272 Seiten wurde viel geredet, aber nichts Konkretes gesagt.(2) Gleich wie bei den Maßnahmen im Rahmen des Kyoto-Abkommens sind wir in Österreich über große Ansagen nicht hinausgekommen.
Das Kyoto Abkommen wurde 1997 in der japanischen Stadt Kyoto verabschiedet und trat 2005 in Kraft. In der ersten Periode 2008 bis 2012 sollten die Treibhausgasemissionen in Österreich um 13 % bezogen auf das Jahr 1990 gesenkt werden. Leider war das nicht erfolgreich und die Werte lagen im Jahr 2012 über denen des Referenzjahres 1990. Das rechtsverbindliche Abkommen sah daher Strafzahlungen in Form von Emissionsrechten vor und das kostete den österreichischen Steuerzahlern 400 Millionen Euro (!). Mit dem Geld hätte man wesentlich sinnvollere Maßnahmen in Österreich setzen können.(3)
Derzeit läuft die zweite Periode des Kyoto-Abkommens (2013-2020). Österreich muss im Vergleich zu 2005 den Treibhausgasausstoß um 16 % reduzieren. In diesem Zeitraum sieht es leider auch nicht wirklich besser aus und auch hier werden die Bürgerin und der Bürger wieder zur Kasse gebeten werden.(3)
Wie geht es weiter?
Das Kyoto-Abkommen betraf die Industrieländer. Da in der Zwischenzeit Schwellenländer, wie China, Indien oder Brasilien, auch wesentlich zum Treibhausgasausstoß beitragen, wurde im Jahr 2015 das Abkommen von Paris ausgehandelt. Ziel des Pariser Abkommens ist es, die maximale Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Das Abkommen wurde auf internationaler Ebene ratifiziert und trat am 4. November 2016 in Kraft.(4)
Aus dem Pariser Abkommen leitet die EU die Handlungsweisen für 2030 und 2050 ab, welche dann in nationale Pläne umgesetzt werden müssen. Der NEKP für 2030 und die dafür nötigen Klimagesetze werden daher ein Gradmesser für die neue österreichische Bundesministerin für Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Leonore Gewessler, sein. Sie muss das Eisen aus dem Feuer holen, obwohl noch nicht klar ist, wie viel Budget sie vom Finanzministerium dafür bekommt. Aber das ist eine andere Geschichte.
Komplexe Materie Klimagesetze – einfacher Beitrag möglich
Sie sehen, die Gesetzeslage zu diesem Thema ist komplex. Aber daraus ergeben sich auch spannende Möglichkeiten. Wie wäre es mit folgenden Gedanken?
Jeder Mensch hat Grundrechte, wie etwa das Recht auf Leben oder auf Gesundheit. Die Folgen der Klimakrise werden auch in Österreich immer deutlicher und mittlerweile gibt es pro Jahr doppelt so viele Hitzetote wie Tote durch Verkehrsunfälle in diesem Land.(5)
Der österreichische Staat hat daher die Pflicht, die hier lebenden Menschen diesbezüglich zu schützen, indem er Gesetze und Verwaltungsmaßnahmen durchsetzt, die zu diesem Schutz beitragen. Soweit stimmen Sie mir sicherlich zu.
Durch klimaschädliche Gesetze, wie etwa die Befreiung der Kerosinsteuer von Flugzeugen, werden umweltfreundliche Verkehrsmittel wie die Bahn benachteiligt. Der Staat verletzt somit seine Sorgfaltspflicht für die Gesundheit der Bürger. Aus diesem Sachverhalt entstand die Idee der Klimaklage beim Verfassungsgerichtshof.
Worum geht es bei der Klimaklage?
Es geht darum ein klares Zeichen zu setzen und zu zeigen, dass man mit der klimaschädlichen Gesetzgebung nicht einverstanden ist!
Daher begrüße und unterstütze ich die Initiative der Klimaklage von Greenpeace. Wenn Sie keine Zeit für die Freitagsdemo haben, dann können Sie sicherlich drei Minuten für eine richtungsweisende Initiative erübrigen. Die Aktion kann noch bis zum 10. Februar 2020 unterstützt werden.
Wer kann mitmachen? Wie kann ich mitmachen?
Ganz einfach: Jede österreichische Staatsbürgerin und jeder österreichische Staatsbürger, die/der eine ÖBB Vorteilscard oder ähnliches Öffi-Ticket besitzt, kann mitmachen. In weniger als drei Minuten ist das Formular mit den Daten und die Vertretungsvollmacht ausgefüllt. Dann müssen Sie noch ein Foto der Vorteilscard hochladen und das war es.
Die Teilnahme an der Klimaklage kostet nichts. Falls die Klage erfolgreich ist, bekommt man kein Geld, aber man bekommt Recht.
Mehr Informationen finden Sie unter https://www.klimaklage.at.
Machen Sie mit und erzählen Sie anderen davon, denn drei Minuten Aufwand sind ein super Investment für eine lebenswerte Zukunft!
Beste Grüße,
Ihre Marlene Buchinger
#Zugstolz #RechtaufZukunft
Quellen:
- Überarbeitung österreichischer Nationaler Energie- und Klimaplan nötig
- Nationaler Energie- und Klimaplan 2019
- Interessanter Artikel in der Presse über das Kyoto-Protokoll und dessen Umsetzung in Österreich
- Klimaschutzbericht des österreichischen Umweltbundesamtes – Analyse der Treibhausgas-Emissionen bis 2017
- Studie „Mehr Tote durch Hitze als im Straßenverkehr“