CSRD, ESRS, THG – die Begriffe der Nachhaltigkeit klingen für viele wie eine Fremdsprache. Das muss nicht sein. Nachhaltigkeit wird im Unternehmensalltag immer präsenter und wichtiger. Daher finden Sie hier im #RestartThinking Blog eine Übersicht und Erklärung der wichtigsten Begriffe. In den FAQs der Nachhaltigkeit etwas weiter unten, erklären wir die wichtigsten Fragen zu Klimatransformation und Nachhaltigkeitsmanagement. Wenn Sie Fragen haben oder Ihnen eine Erklärung fehlt, schicken Sie uns gerne eine Nachricht.
Begriffe der Nachhaltigkeit
BESS (Battery Energy Storage System) - Batteriespeichersystem
Dieser Begriff bezeichnet chemische Batteriespeicher, die Strom speichern und zu einem späteren Zeitpunkt wieder abgeben. Diese Speicher sind mittlerweile im Bereich von Kilowatt bis zur Megawatt-Größe erhältlich und werden eingesetzt um den Eigenverbrauch zu erhöhen und die Stromnetze zu stabilisieren.
BEV (Battery Electric Vehicle) - batteriebetriebenes Elektrofahrzeug
Dabei handelt es sich um das klassische "E-Auto", welches Energie in einer Batterie speichert und mit dieser Energie einen E-Motor antreibt.
Carbon Footprint - CO2 Fußabruck
Es gibt verschieden CO2-Fußabdrücke: Bei Unternehmen spricht man vom "Corporate Carbon Footprint = CCF" und für Produkte vom "Product Carbon Footprint = PCF". Auch Projekte können einen Footprint haben.
Die Werte werden gemäß GHG Protocol Standard (--> GHG Protocol) ermittelt. Verschiedenen Treibhausgase (CO2, Methan, usw.) werden in die Einheit CO2e (CO2-Äquivalent) umgerechnet um eine Vergleichbarkeit zu erzielen.
Carbon Leakage - Verlagerung von CO2-Emissionen
Der Begriff bezeichnet die Verlagerung von treibhausgasintensiven Industrien in Ländern außerhalb der EU, wo weniger strenge Auflagen herrschen. Durch den Grenzausgleichsmechanismus (--> CBAM) sollen gleiche Bedingungen hergestellt und die Abwanderung vermieden werden.
CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) - CO2-Grenzausgleichsmechanismus
Grenzausgleichsmechanismus mit dem Importe von treibhausgasintensiven Produkten aus Ländern außerhalb der EU, wo weniger strenge Auflagen herrschen, mit europäischen Erzeugnissen gleichgesetzt werden. Dadurch sollen gleiche Bedingungen hergestellt und die Abwanderung vermieden werden.
Die Regelung ist bereits in Kraft. Derzeit muss nur die CO2-Abgabe berechnet werden. Ab 2026 sind bei Importen ab 150 Euro entsprechende CO2-Abgaben abzuführen.
Mehr dazu erfahren Sie in der #RestartThinking Fokusfolge "Überblick über den europäischen Emissionshandel".
Circular Economy - Kreislaufwirtschaft
Die Kreislaufwirtschaft ist eine Gegenpol zum linearen Wirtschaftsmodell, welches auf Verschwendung aufbaut. In der Kreislaufwirtschaft werden Produkte und Dienstleistungen bereits so entwickelt, dass die möglichst lange geteilt, wiederverwendet, repariert, aufgearbeitet und schlussendlich recycelt werden können. Dadurch kann der Ressourcenverbrauch und die Importabhängigkeit reduziert sowie der Umweltschutz verbessert werden.
CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) - Richtlinie zur Sorgfältigkeit in der Lieferkette
Es handelt sich dabei um das europäische Lieferkettengesetz. Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden und mehr als 150 Mio. Euro Umsatz bzw. 250 Mitarbeitende und 40 Mio. Euro Umsatz in einem Risikosektor (z.B. der Bekleidung).
Damit sollen die Auswirkungen von unternehmerischen Handlungen auf Menschenrechte und Umwelt entlang der Lieferkette zu überprüft werden, Vorsorgemaßnahmen getroffen und bei schwerwiegenden Verstößen Abhilfe geschaffen werden.
Das Gesetz wurde im EU-Trilog-Verfahren 2024 beschlossen und muss nun in nationale Gesetzgebung umgesetzt werden (voraussichtlich 2. Halbjahr 2026). Es bringt einheitliche Bedingungen für Unternehmen im europäischen Markt.
CSR (Corporate Social Responsiblity) - Unternehmerische Nachhaltigkeit
CSR beschreibt die unternehmerische Nachhaltigkeit – also die Gleichwertigkeit der Bereiche Ökonomie, Ökologie und Soziales, sowie die Verbindung zu den Anspruchsgruppen (Stakeholdern) auf unternehmerischer Ebene.
CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) - Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die CSRD ist eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen, die zwei der drei Kriterien erfüllen: Mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 50 Mio. Euro Umsatz bzw. 25 Mio. Euro Bilanzsumme. Die Berichterstattung hat gemäß dem Berichtsstandard ESRS (--> ESRS) zu erfolgen.
Die CSRD betrifft ungefähr 50.000 Unternehmen in der EU. Wenn Ihr Unternehmen – so wie unseres – diese Kriterien nicht erfüllt, so hat diese neue Vorgabe dennoch Auswirkungen. Beispielsweise werden große Unternehmen bei ihren Zuliefern nachfragen. Daher ist es sinnvoll sich als KMU auch bereits mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Zudem ist geplant, dass ab 2028 ein eigener KMU-Berichtstandard gelten soll.
CCS/CCU/CCUS (Carbon Capture and Storage) - Technologien zur CO2 Abscheidung, Verwendung und Speicherung
Bei dieser Technologie werden unter erheblichem technischem und energetischem Aufwand CO2 Emissionen abgeschieden bzw. eingefangen und dann in unterirdischen Lagern gelagert.
CCU beschreibt die Verwendung des eingefangenen CO2. CCUS ist eine Kombination aus Verwendung und Einlagerung überschüssigen Kohlendioxids.
Die möglichen Kapazitäten reichen nicht annähernd für eine Klimatransformation aus. Stattdessen nutzt die Fossil-Lobby die CCS-Anwendungen als Feigenblatt, dass damit fossile Technologien weiter verwendet werden können.
Weitere Informationen dazu finden Sie in dem #RestartThinking Blogbeitrag "Die Lügen der Fossil-Lobby".
ESG (Environmental - Social - Governmental) - Unternehmerische Nachhaltigkeit
Häufig gebrauchte Abkürzung im Rahmen unternehmerischer Nachhaltigkeitsaktivitäten. E steht für Environment, also Umweltbelange, wie CO2 Fußabdruck, Wasserverbrauch oder Abfallmanagement. S steht für Social, also soziale Nachhaltigkeitsaspekte, wie Diversität, Inklusion oder Arbeitsnormen. G ist die Abkürzung für Governance, also wie die Unternehmensführung erfolgt, um Nachhaltigkeit umzusetzen. Beispielsweise, wie werden Risiken evaluiert? Oder wie sieht die Vergütungsstruktur aus um entsprechende Lenkungswirkung für mehr Nachhaltigkeit zu gewährleisten?
ESG-Datahub - ESG-Reportingplattform in Österreich
Dabei handelt es sich um eine Reporting-Plattform der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) um zentral Nachhaltigkeitsinformationen für unterschiedliche Banken bereitzustellen. Die Plattform kann nach Registrierung von jedem Unternehmen kostenlos benutzt werden. Der Vorteil liegt darin, dass Nachhaltigkeitsinformationen zur Projektfinanzierung nicht in unterschiedlichen Formularen pro Bank erfasst werden müssen.
ESRS - European Sustainability Reporting Standard - Europäischer Nachhaltigkeitsberichtstandard
Der Europäischer Nachhaltigkeitsberichtsstandard gilt für alle Unternehmen, die unter die europäische Nachhaltigkeitsberichtspflicht CSRD (--> CSRD) fallen.
Der ESRS ist in einen generellen Teil (ESRS 1 und 2), Umweltbelange (ESRS E1-E5), Sozialbelange (ESRS S1-S4), sowie einen Governance-Abschnitt (ESRS G1) aufgeteilt.
Begonnen wird der ESRS immer mit der Wesentlichkeitsanalyse, um im Unternehmen festzustellen, zu welchen Punkten umfassend berichtet werden muss, weil hier die größten Auswirkungen in punkto Nachhaltigkeit vorhanden sind.
ETS - ETS (Emission Trading Scheme) - Europäisches Emissionshandelssystem
ETS steht für das EU-Emissionshandelssystem für Treibhausgas-Verschmutzungsrechte. 40 % der europäischen Emissionen von energieintensiven Industrien (zB Energieerzeugung, Zement, Stahl) sind von dem System erfasst. Es wird sukzessiv auf weitere Sektoren ausgeweitet.
Das eingenommene Geld kommt den EU-Ländern, Unternehmen und Bürger*innen wieder als Förderung der Klimatransformation zugute.
Mehr dazu erfahren Sie in der #RestartThinking Fokusfolge "Überblick über den europäischen Emissionshandel".
GHG Protocol - THG Protokoll - Berichsstandard für Treibshausgasbilanzierung
Der GHG Protocol Standard ist ein weltweit etablierter Standard zur Ermittlung von Treibhausgasemissionen. Analog dazu wurde die ISO 14067 Reihe entwickelt.
Green Deal - Europäische Zukunftsstrategie
Europäische Strategie, um den Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft und mehr Klima- und Umweltschutz zu erreichen. Damit sollen auch bis zum Jahr 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freigesetzt werden. Die Strategie wird von einer Reihe von Gesetzen und Richtlinien begleitet.
Greenwashing - Irreführende Aussagen zur Umweltfreundlichkeit
Von Greenwashing spricht man, wenn Unternehmen, Produkte oder Dienstleistungen als umweltfreundlich, klimaschonend oder dergleichen beworben werden, obwohl die Aussagen irreführend oder übertrieben sind.
Um Greenwashing zu unterbinden, wurde u.a. die EU die Green Claims Directive beschlossen, die ab 2026 gilt.
LKSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) - Deutsches Gesetz
Deutsches Gesetz für Sorgfalt entlang der Lieferkette. Es soll die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten, Maßnahmen zum Schutz vor Kinderarbeit, und die Sicherstellung fairer Löhne und den Umweltschutz ermöglichen.
Das LKSG wird durch die europäische CSDDD-Richtlinie ersetzt werden wird (--> CSDDD). Das LKSG ist weniger ambitioniert als die CSDDD.
Klimaneutral - Ausgeglichene Kohlenstoffbilanz
Bezeichnet das Gleichgewicht zwischen Kohlenstoffemissionen und der Aufnahme von Kohlenstoff aus der Atmosphäre in Kohlenstoffsenken. Derzeit werden täglich etwa 100 Millionen Tonnen CO2e ausgestoßen, daher muss als erster Schritt die massive Reduktion des Ausstoßes erfolgen. Um Netto-Null-Emissionen (auch net-zero genannt) zu erreichen, müssen die verbleibenden Treibhausgasemissionen durch Kohlenstoffbindung ausgeglichen werden. Die erfolgt hauptsächlich über natürliche Systeme (Wälder, Moore, Böden, Mangroven), da technische Lösungen nur einen kleinen Teil der Emissionen aufnehmen können. Siehe dazu auch --> CCS.
Science Based Targets - Wissenschaftsbasierte Umweltschutzziele
Dabei handelt es sich um wissenschaftsbasierte Umweltschutzziele, die gesetzt werden um beispielsweise nicht mehr Emissionen auszustoßen als laut Pariser Klimaabkommen als Ziel festgelegt wurden (1,5 Grad Erderwärmung).
Science Based Targets Intiative - Initiative für wissenschaftsbasierte Klimaziele
Die Science Based Targets Initiative (SBTi) ist eine Organisation, die Unternehmen bei der Zielsetzung und Überwachung von wissenschaftsbasierten Klimaschutzzielen unterstützt.
Scope 1-3 - Berichtsbereiche für Treibhausgasbilanz
Dabei handelt es sich um Begriffe aus der Treibhausgasbilanzierung gemäß THG Protokoll. Die Treibhausgasemissionen im Unternehmen werden in verschiedene Bereiche (Scopes) eingeteilt.
Scope 1 beschreibt die Emissionen, die im Betrieb anfallen (aus Verbrennung, Prozessemissionen oder Leckagen).
Scope 2 definiert die Emissionen, die aus dem Bezug von Energie (Strom, Wärme, Kühlung, Dampf) entstehen, aber deren Erzeugung durch Dritte erfolgt.
Und in Scope 3 werden einerseits die Emissionen der vorgelagerten Prozesskette (upstream) betrachtet. Das beinhaltet u.a. Emissionen aus der Rohmaterialherstellung, Transport, die Mobilität von Mitarbeitenden oder Geschäftsreisen. Im Scope 3 der nachgelagerten Prozesskette (downstream) werden beispielsweise die Emissionen durch die Verwendung der Produkte oder deren Entsorgung analysiert. Insgesamt gibt es 15 Scope 3 Kategorien.
SDGs (Sustainable Deveopment Goals) - Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen
Die Nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen traten 2015 in Kraft und gelten bis 2030. In 17 Zielen, mit 169 Unterzielen, sollen signifikante Verbesserungen für die globale Gesellschaft erreicht werden. Immer mehr Unternehmen analysieren ihren Beitrag zu den SDGs und kommunizieren die Verbesserung.
Stakeholder - Anspruchsgruppen/Interessensgruppen
Der Begriff bezeichnet die Anspruchsgruppen von Unternehmen. Also diejenigen Gruppen von Menschen, die Einfluss auf das Unternehmen haben bzw. von diesem beeinflusst werden.
Das reicht von den Mitarbeitenden, über die Anteilseigner:innen und Investor:innen, bis hin zu Städten und Gemeinden oder NGOs.
Taxonomie-Verordnung - Europäische Richtlinie zur Definition von nachhaltigen Aktivitäten
Dabei handelt es sich EU Regelung, die definiert, welche wirtschaftliche Tätigkeiten und Investitionen als nachhaltig gelten und zu den sechs Umweltziele der EU beitragen.
Im Rahmen der Taxonomie-Verordnung ist jährlich zu berichten, ob und in welcher Höhe im Bereich Umsatz, Investitionen (Capex) und operative Ausgaben (Opex) solche Aktivitäten erfolgen.
Zudem dürfen die Aktivitäten in einem Umweltziel, keinem anderem Umweltziel schaden. Hier spricht man vom "Do no significant harm Prinzip" (DNSH).
Umweltziele der EU - Definition laut Taxonomie-Verordnung
Im Bereich Umweltschutz wurden für die EU-Taxononomie (--> siehe Taxonomie-Verordnung) sechs Umweltziele definiert:
- Klimaschutz und
- Anpassung an den Klimawandel,
- nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen,
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,
- Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung sowie
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme.
Wesentlichtkeitsanalyse - Startpunkt für den ESRS
Die Wesentlichkeitsanalyse ist der wichtigste Schritt zu Beginn der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Dabei wird evaluiert, was die relevanten Themen sind und wo wesentliche Auswirkungen, Risiken, aber auch Chancen im Bereich der Nachhaltigkeit (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) entstehen.
Bis dato wurde häufig nur die einfache Wesentlichkeitsbetrachtung (Outside In – Financial Materiality) durchgeführt. Diese betrachtete den Einfluss der jeweiligen Nachhaltigkeitsaspekte auf das Unternehmen.
Im Rahmen des ESRS wurde das Vorgehen auf die doppelte Wesentlichkeit erweitert. Dabei müssen neben der Outside In-Perspektive nun auch die Inside Out-Aspekte (Impact Materiality) analysiert werden. Dabei geht es um die Betrachtung der Aktivitäten des Unternehmens und wie sich diese auf die Außenwelt (Umfeld, Gesellschaft, Mensch, Umwelt) auswirken.
FAQs der Nachhaltigkeit
Was bedeutet Nachhaltigkeit?
Der Begriff wird über die drei Handlungsfelder definiert: Ökonomie, Ökologie und Soziales. Wo sich diese drei Felder überschneiden, spricht man von Nachhaltigkeit.
Woher stammt der Begriff Nachhaltigkeit?
Das Wort Nachhaltigkeit wurde im deutschsprachigen Raum im 18. Jahrhundert in Bezug auf Waldwirtschaft (Hans von Carlowitz, 1713) geprägt. Die Bedeutung war, dass nicht mehr verbraucht werden darf als nachwachsen kann. Die fortschreitende Umweltzerstörung rief in den 1980iger Jahren die Vereinten Nationen auf den Plan. 1983 wurde die Weltkommission für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen („Brundtland-Kommission“) ins Leben gerufen. Diese etablierte das heutige Verständnis:
Nachhaltige Entwicklung ist, wenn die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden können, ohne die Chancen der nachfolgenden Generationen zu beeinträchtigen.